- Offizieller Beitrag
DISCLAIMER:
Es sei prinzipiell gesagt, dass ich kein Jurist bin und ich somit nicht zu 100% für die Richtigkeit der Angaben bürgen kann. Eigen-Recherche ist in diesem Fall sehr wichtig! Alles was hier steht ist mein Verständnis von den jeweiligen Quellen. Jeder der dies anzweifelt oder eventuell eine andere Bedeutung oder Definition zu den jeweiligen Quellen und Inhalten hat, darf mir dies gerne rückmelden und mitteilen. Ich versuche diese Sammlung so aktuell wie möglich zu halten und zusätzlich Neuerungen und Änderungen mit aufzufassen. Außerdem geht es hier um deutsche Rechtssprechung, in anderen Ländern kann (und wird) die Rechtslage anders sein.
Meine gesammelten Informationen zum Impressum inklusive Quellen-Angaben:
- Alleine nach § 5 Telemediengesetz (TMG) muss eine Seite kein Impressum besitzen insofern diese nicht geschäftsmäßig ist. (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html )
- Jedoch wird diese Regelung durch den § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) übergangen. Nach diesem muss "[jeder] Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen" ein Impressum besitzen in welchem der Name sowie die Anschrift des Betreibers vorzufinden ist. Auch die Adressen sowie Namen der Vertretungsberechtigten müssen angegeben werden. (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Docume…CookieSupport=1 )
- Außerdem darf kein Postfach als Impressums-Adresse verwendet werden. Dazu gibt es ein Urteil vom Landgericht Traunstein vom 21. Juli 2016 (Az. 1 HK O 168/16). Ein komplettes Protokoll / eine komplette Ausführung dieser Verhandlung ist hier zu finden: https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20170012 (Quelle: https://www.e-recht24.de/news/abmahnung…-nicht-aus.html )
- Als grundsätzliche Recherche-Quelle wurde https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html verwendet.
Dieser Beitrag wurde etwa 1 zu 1 bereits so schon einmal unter eine Servervorstellung gepostet. Da diese nun mittlerweile aber gelöscht wurde, habe ich mich dazu entschieden diesen hier erneut publik zu machen.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Beitrag nur nicht die ganze Debatte hier in unserem Forum etwas zurückhalten kann, sondern auch das allgemein Recherche betrieben wird und jeder sich selbst erstmal etwas Zeit nimmt, bevor er gewisse Dinge veröffentlicht. Es gab ja bereits viel Fehlinformation zu diesem Thema. Hier kann sich jeder ein Bild machen und selbst interpretieren. Meinungen diesbezüglich sind gerne gesehen.
Oben genanntes ist prinzipiell für Privatpersonen ohne Firma oder Gewerbe gültig. Eine Zusammenfassung was ein Kleinunternehmer bzw. Einzelunternehmer zu seinem Impressum hinzufügen sollte sowie dazugehörige Informationen können folgender Quelle entnommen werden: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/…nzelunternehmer
Korrektur/Änderung vom/zum 29.01.2020:
Seit dem 7. November wurde §55 RStV durch § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) ersetzt. Hierbei gilt weiterhin: "[jeder] Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen".
Zusätzlich muss jeder "Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" eine für den Inhalt verantwortliche Person angeben.
Aktueller Stand: 01.02.2021 / 20:09 Uhr