// Ich hab die Antwort mal auf das wesentliche gekürzt:
Hashing würde ich hier mal in den Raum werfen, es ist entweder Pseudoanonymisierung oder Anonymisierung.
Wenn Anonymisierung (da müsste man sich mal einlesen, das ist eine sehr genaue Definitionssache), dann könnte man tatsächlich Hashen und es würde nicht mehr unter die DSGVO fallen.